Das Arbeitsrecht hat zum einen die Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zum Gegenstand (Individualarbeitsrecht) und zum anderen zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht).
Es gibt keine einheitliche Kodifizierung des Arbeitsrechts, vielmehr setzt sich dieses aus verschiedenen Rechtsquellen, wie z.B. dem EU-Recht, nationalen Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen zusammen. Daher ist es nicht immer einfach, den Überblick über die Rechtslage und die aktuelle Rechtsprechung zu behalten.
Hinzu kommt, dass Probleme und Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern meistens keine alltäglichen Situationen darstellen und zum Teil auch schwierige Entscheidungen erfordern. Ich unterstütze Sie gerne in allen arbeitsrechtlichen Belangen.